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Praxishilfe Integration SGB VIII

RegionLandesnetzwerkstelle RÜMSA
HandlungsfeldAusgleich bei Benachteiligung
ZielgruppeRÜMSA-Bündnisse
StartMai 2019

Ein Fundament, viele Gestaltungmöglichkeiten

Das Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) bildet die gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe bis zu einem Alter von 27 Jahren. Darin sind Möglichkeiten verankert, bei Bedarf die Entwicklung der jungen Menschen mit Hilfe von breitgefächerten Angeboten zu fördern. Deren Umsetzung ist in den Kommunen unter vielfältigen Bezeichnungen verortet: Vom allgemein bekannten „Jugendamt“ oder „Fachdienst Jugend und Familie“ bis hin zu „Hilfen in der Erziehung“. Auch unter dem Oberbegriff Jugendsozialarbeit werden vielfältige Angebote wie z. B. Schulsozialarbeit, Jugendwohnen, Streetwork oder die Arbeit mit jungen Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Inklusionsbedarf zusammengefasst. Gleiches gilt für die Jugendberufshilfe. Bedeutung und Handhabung fallen keineswegs gleich in den Kommunen aus. Bei diesem komplexen Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe kann es mitunter schwierig werden, Zuständigkeiten zu identifizieren und Zusammenhänge zu erkennen. 

Komplexitätsbewältigung durch Zusammenarbeit

Die Problemlagen der jungen Menschen haben sich zudem in den letzten Jahren immer häufiger in multiple Hilfsbedarfe gewandelt. Immer wichtiger wird es daher, dass die zuständigen Rechtskreise (z. B. SGB II, III und VIII) und weitere Netzwerkpartner zusammenarbeiten. Vereinte Kräfte für das Wohl der jungen Menschen kann nur auf eine Art und Weise gelingen: Hand in Hand! Hierfür ist ein gegenseitiges Verständnis der Aufgaben der beteiligten Akteure unabdingbar.

Mehr als nur Hilfen zur Erziehung – Einblicke in die Praxis

Mit dieser Praxishilfe möchte die Landesnetzwerkstelle einen tieferen Einblick in die Angebote des Jugendamtes und der Jugendhilfe insgesamt geben, einzelne Zusammenhänge näher betrachten und zeigen, dass das SGB VIII weit mehr umfasst als nur die Hilfen zur Erziehung.

Die Interviews mit den vier Expert*innen gewähren zudem Einblicke bei der erfolgreichen Integration des SGB VIII im Rahmen des regionalen Übergangsmanagements (RÜMSA) in Sachsen-Anhalt.  Dabei steht ein möglicher Praxistransfer im Mittelpunkt der Betrachtungen.