Förderbereich I: JUBE
Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater werden in die Jugendberufsagenturen vor Ort integriert. Sie sind Bindeglieder zwischen der Jugendberufsagentur und dem Jugendamt der Gebietskörperschaft. Das Ziel ihrer Förderung besteht in der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Dritten Buches Sozialgesetzbuch, Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Jugendberufsagentur und der Beratung junger Menschen am Übergang von der Schule in die Ausbildung oder das Erwerbsleben.