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Förderbereich A: Aktive Eingliederung

Bei der aktiven Eingliederung steht die berufliche Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen im Mittelpunkt. Die Projekte werden zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen und daraus resultierendem besonderen Unterstützungsbedarf umgesetzt.

Ziel ist, durch längerfristige individuelle lösungsorientierte Integrationsbegleitung der Betroffenen bessere Integrationsfortschritte zu erzielen und schließlich ihre berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen und zu festigen. Zielgruppe für die Förderung sind am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen, die mit Hilfe der Förderangebote nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht mehr erreicht werden können und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung haben.

Hierzu zählen Langzeitarbeitslose, die:

a) länger als zwei Jahre arbeitslos und in der Regel über 35 Jahre alt sind,
b) mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder
c) mit Migrationshintergrund.