Förderbereich B: FAMICO
Soziale Integration ebenso wie Integration in den Arbeitsmarkt stehen im Mittelpunkt des Förderbereichs „FAMICO“. Ziel ist die Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus sogenannten Familienbedarfsgemeinschaften gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (im Folgenden: Familienbedarfsgemeinschaften) mit mindestens einem Kind in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in Ausbildung oder andere weiterführende Maßnahmen durch intensive Betreuung zu unterstützen.
Die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen und ihre Chancen zur sozialen Teilhabe sollen verbessert werden. Dadurch sollen perspektivisch Armut und Armutsrisiken dieser Personen sowie der transgenerationale Bezug von Grundsicherungsleistungen in den Bedarfsgemeinschaften verringert werden.
Zielgruppe der Förderung sind neben den Familienbedarfsgemeinschaften auch arbeitslose Alleinerziehende.