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Checkliste zur Etablierung eines One-Stop-Governments

Mit dem Landesprogramm RÜMSA werden in ganz Sachsen-Anhalt Anlaufstellen geschaffen, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen Beratung am Übergang von der Schule in den Beruf anbieten. Dies wird unter dem Begriff One-Stop-Government zusammengefasst. Das Besondere daran? Die zuständigen Behörden, wie die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und die Jugendhilfe, ggf. auch weitere Partner arbeiten unter einem Dach und unter einem gemeinsamen Namen, z.B. als Jugendberufsagentur, Haus der Jugend o.ä.. Mit „unter einem Dach“ sind sowohl gemeinsame Häuser als auch gemeinsame Internetportale gemeint, die die Arbeit der Akteure unter sich vereinen. Die unterschiedliche Ausgestaltung dieser Anlaufstellen trägt den regionalen Voraussetzungen Rechnung. Junge Menschen, die Beratung suchen, müssen nun nicht mehr überlegen, welche Behörden für welche Anliegen zuständig sind. Die Ansprechpersonen in den Anlaufstellen vor Ort wissen Bescheid und organisieren das.

Nachhaltige Zusammenarbeit durch Verbindlichkeit - Checkliste als Orientierung

Die Aufgaben eines One-Stop-Governments sind vielfältig und umfassend. Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Behörden, auch als Rechtskreise bezeichnet, muss in vielen Punkten verbindlich geregelt werden. Dazu braucht es eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung. Nur so kann die gemeinsame Arbeit auf Dauer eine gute Unterstützung für junge Menschen sein. Im Rahmen einer solchen Vereinbarung braucht es ein gemeinsames und schriftlich fixiertes Verständnis aller Akteure zu Zielen, Inhalten, Aufgaben, Verwaltungsabläufen und Personal. Auch neue Formen von Kommunikation und Kooperation müssen festgelegt werden.
Daher beinhaltet die Checkliste eine übergeordnete Übersicht über mögliche Bestandteile einer Verwaltungsvereinbarung sowie weitere zu regelnden Aspekten, die die gemeinsamen Prozesse sowie Zuständigkeiten im Detail regeln.

Die Landesnetzwerkstelle RÜMSA erarbeitete dafür im Herbst 2019 eine Checkliste, um den RÜMSA-Bündnissen Unterstützung und Orientierung für entsprechende Verwaltungs- oder Kooperationsvereinbarungen zu bieten. Die Checklisten bietet zudem ergänzende Anregungen für Festlegungen zur rechtskreisübergreifend Fallarbeit und zur Einrichtung ortsgebundener Anlaufstellen.

Bundesweiter Wissenstransfer – regionale Ausgestaltung

Grundlage für die Erstellung der Checkliste bildeten diverse Verwaltungs- oder Kooperationsvereinbarungen sowie Prozesshandbücher aus bereits bestehenden Jugendberufsagenturen. Daher bietet die gesamte Checkliste vor dem Hintergrund bundesweiter Standards einen Rahmen, an dem sich die RÜMSA-Bündnisse orientieren können. Grundsätzlich müssen die Bestandteile der Checkliste an die jeweilige Ausgangslage der Kommunen angepasst werden. Die Checkliste gibt dafür beispielhaft Anregungen.

Die Checkliste zur Etablierung eines One-Stop-Governments finden Sie hier.